AGB


EINLEITUNG
Die AGENTUR N (ehemals Verlagsagentur Niederländer), nachstehend „Agentur“ genannt, Oberneulander Landstraße 107 h, 28355 Bremen, vertreten durch den Inhaber Arndt Niederländer, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht im Einzelfall Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Auch im Falle widerstreitender Geschäftsbedingungen des Kunden gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen der Agentur. Dies gilt ebenso für künftige Leistungen, selbst wenn nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge. Unwirksame Bestimmungen werden möglichst durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck nach der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


§ 1 GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen – egal ob einmalig oder fortlaufend – der Agentur. Sie gelten auch dann, wenn sie bei künftigen Geschäftsbeziehungen nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Etwaigen Gegenbestätigungen des Kunden mit dem Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mit der Auftragserteilung an die Agentur, spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen der Agentur bestätigt der Kunde, vom Inhalt dieser Bedingungen Kenntnis genommen zu haben und dieselben anzuerkennen.


§ 2 ANGEBOTE - ANNAHME - ENTWÜRFE
Sämtliche Angebote und Preise sind freibleibend, unverbindlich und verlieren automatisch nach Ablauf einer Frist von einem Monat ihre Gültigkeit. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer, in Euro, ab Werk und unter dem Vorbehalt, dass die bei der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei pauschalen Projektangeboten ist im Angebot die konkrete Anzahl der Layouts sowie der bereits im Angebotspreis enthaltenen Korrekturdurchgänge aufgeführt. Weitere vom Kunden gewünschte Layoutvarianten und / oder Korrekturdurchgänge werden von der Agentur separat nach tatsächlichem Arbeitsaufwand (Stundensatz: 79,- Euro netto) berechnet. Die verbindliche Annahme des Angebots erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Kunden bzw. spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistung der Agentur. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch eventuell entstehenden Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet. Mündliche Absprachen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden. Nach dem Beginn der im Auftrag definierten Leistungen durch die Agentur ist eine komplette Auftragsstornierung nicht mehr möglich. Konzeptarbeiten, Skizzen, Entwürfe, Textrecherche, Textarbeiten, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche bereits erledigte Vorarbeiten die für diesen Auftrag benötigt werden, werden voll berechnet, auch wenn der Auftrag nicht zur Ausführung kommt. Dem Angebot hinzugefügte Entwürfe unterliegen dem Urheberrecht.


§ 3 LEISTUNG - FREIGABE
Art, Beschaffenheit und Umfang der von der Agentur zu erbringenden / erbrachten Leistung ergeben sich aus dem vom Kunden freigegebenen Angebot. Zielsetzungen, Beschaffenheit von Produkten oder sonstige konzeptionelle, gestalterische oder produktionstechnische Anforderungen sind nur dann verbindlich, wenn die Agentur dies schriftlich bestätigt. Alle vom Kunden gelieferten Daten (Bild- und Textdaten, Skizzen, Vektordaten, Sonstiges) werden von der Agentur soweit bearbeitet, wie es für die vertraglich definierten Ziele notwendig ist. Eine inhaltliche und / oder rechtliche Prüfung findet nicht statt; hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Agentur wird dem Kunden die finalen Arbeitserzeugnisse, insbesondere Entwürfe, Gestaltungen, Reinzeichnungen, Texte, Gestaltungen, Webseiten, sonstige Produkte / Dienstleistungen vor der Durchführung des Auftrages und / oder der Veröffentlichung und / oder der öffentlichen Zugänglichmachung zur Genehmigung vorlegen. Der Kunde hat die Arbeitserzeugnisse in jedem Fall genau zu prüfen und verbindlich zur Veröffentlichung und / oder zum Druck und / oder zum öffentlichen Zugänglichmachen und / oder zur Durchführung des Auftrages freizugeben. Die Freigabe muss vom Kunden grundsätzlich schriftlich erteilt werden. Die Gefahr etwaiger Fehler gehen nach der Freigabeerklärung auf den Auftraggeber über.


§ 4 TERMINE - LIEFERUNG
Zugesagte Termine, Fertigungs- und Fertigstellungsfristen werden erst durch eine schriftliche Zusage der Agentur verbindlich. Durch die Agentur verschuldete Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine kann der Kunde mit Abzug von 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung geltend machen. Darüber hinausgehende Ansprüche sowie Haftungsansprüche gegen die Agentur wegen möglicher Verzugsfolgen sind ausgeschlossen. Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, ab Verlagsagentur Niederländer auf Gefahr des Auftraggebers.


§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen der Agentur innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zahlbar. Alle Leistungen, die von der Agentur vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden sind zu zahlen, unabhängig davon ob der Kunde sie tatsächlich nutzt. Die Agentur kann bei umfangreicheren Projekten sowie bei Dienst- und Werkverträgen Teilleistungen bzw. angemessene Abschlagszahlungen abrechnen. Zudem ist sie berechtigt, eine angemessene Vorschussrechnung vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen. Die monatlichen bzw. jährlichen Kosten sind zu Beginn der Zahlungsperiode zu entrichten. Vorausbezahlte Beträge werden auch bei vorzeitiger Kündigung nicht anteilig zurückgezahlt. Die Ablehnung von Schecks behält sich die Agentur ausdrücklich vor, entsprechende Spesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Rückhaltungsrecht geltend machen. Von der Agentur erstellte und / oder produzierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen Eigentum der Agentur. Sie darf vor voller Bezahlung ohne Zustimmung der Agentur weder verpfändet, für Werbezwecke o.ä. genutzt, noch zur Sicherstellung übereignet werden. Die Agentur darf Zahlungen des Kunden zunächst mit älteren Forderungen an den Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese bestehen, verrechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, werden die Zahlungen mit den Kosten, den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung verrechnet. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist die Agentur auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 5,0% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gleiches gilt bei einer Zahlungsstundung. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, so ist die Agentur berechtigt, die Leistungen bei den entsprechenden Produkten / Dienstleistungen bis zum Zahlungseingang auszusetzen bzw. den Zugriff zu dem betreffenden Leistungsangebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Werden der Agentur Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, also die prompte Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen in Frage stellen, so kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten. Offene Rechnungen werden mit dem Rücktritt sofort fällig. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.


§ 6 HAFTUNG
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden freigegebenen Arbeitserzeugnisse / Werbemaßnahmen. Dies gilt besonders für die wettbewerbs-, presse- und markenrechtliche Zulässigkeit. Gleiches gilt, falls die Werbemaßnahme des Auftraggebers mit Rechten Dritter belastet ist. Sämtliche der Agentur aus den vorgenannten rechtlichen Verstößen entstandenen Schäden hat der Auftraggeber zu ersetzen. In diesem Zusammenhang weist die Agentur ausdrücklich darauf hin, dass durch sie keinerlei juristische Prüfungen geleistet wird. Mögliche Aussagen und Hinweise in Wort, Bild und Text von der Agentur haben nur empfehlenden Charakter ohne Absicherung der rechtlichen Zulässigkeit. Alle Arbeitserzeugnisse, Werbeprodukte, PR-, Text- und Bildarbeiten sowie sonstige Veröffentlichungen werden aufgrund der Vorgaben des Kunden erstellt. Der Kunde bestätigt der Agentur bei Übergabe, dass er zur Nutzung, Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Die Agentur übernimmt für die vom Kunden übergebenen Daten, Unterlagen, Muster oder sonstige Vorlagen keine Haftung für die rechtliche sowie urheberrechtliche Zulässigkeit. Wird die Agentur wegen oben genannter Rechtsverstöße von Dritten in Anspruch genommen, so stellt der Werbetreibende die Agentur von sämtlich daraus entstehenden Ansprüchen frei. Haftung und Schadenersatzansprüche gegenüber der Agentur sind grundsätzlich auf den Auftragswert beschränkt. Die Agentur haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrages nicht gerechnet werden musste. Untypische, unvorhersehbare Schäden werden von der Haftung nicht erfasst. Zudem besteht keine Haftung seitens der Verlagsagentur Niederländer für mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Für Schäden, die die Agentur oder deren Erfüllungsgehilfen an Eigentum des Kunden sowie überlassenen Unterlagen, Produkten, Vorlagen verursacht, haftet die Agentur bis zur Höhe des Materialwertes. Die Agentur übernimmt keine Haftung für fremde Vorlagen, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber binnen vier Wochen nicht zurückgefordert bzw. abgeholt wurden. Für den Fall grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes haftet die Agentur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


§ 7 URHEBERRECHTE
Sämtliche Arbeiten bleiben in vollem Umfang urheberrechtliches Eigentum der Agentur. Entwürfe, Werkzeichnungen oder andere Leistungen, die für den Kunden erstellt, von diesem jedoch nicht angenommen wurden, bleiben geistiges Eigentum der Agentur und stehen, ebenso wie das Endprodukt, unter dem gesetzlichen Urheberrecht. Eine Umsetzung von nicht weitergeführten Entwürfen, Werkzeichnungen oder anderen Leistungen durch eine andere Agentur oder einen anderen Servicepartner des Kunden ist untersagt. Das Urheberrecht und seine Regelungen gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung der Agentur dürfen ihre Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen ihrer Arbeiten, ist unzulässig und wird strafrechtlich verfolgt.


§ 8 NUTZUNGSRECHTE
Mit der vollständigen Bezahlung des Honorars räumt die Agentur dem Kunden das Recht ein, ein Arbeitserzeugnis in dem vereinbarten Rahmen / zu dem vereinbarten Zweck räumlich und zeitlich unbegrenzt in unveränderter Form zu nutzen. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Eine anderweitige / weitergehende Nutzung, Veränderung der von der Agentur erstellten Arbeitserzeugnisse oder ein Gebrauch als Vorlage für andere Arbeiten ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Sofern nicht anders vereinbart, hat die Agentur hierbei das Recht, für die Zustimmung ein entsprechendes, einmaliges Honorar zu berechnen. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Agentur. Unabhängig der vorstehenden Regelungen behält sich die Agentur vor, die von ihr geschaffenen Arbeitserzeugnisse und Werke im Rahmen ihrer Eigenwerbung als Referenzen zu nutzen. Alle Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Vereinbarungen grundsätzlich bei der Agentur. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.


§ 9 FREMDARBEITEN
Für Arbeiten, die von der Agentur an Dritte vergeben werden haftet die Agentur nicht, auch wenn diese Leistungen von der Agentur mit dem Auftraggeber verrechnet werden.


§ 10 GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von 10 Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Die Agentur übernimmt keine Haftung, wenn vom Besteller gestellte Datenbestände, Satzfilme, Reinabzüge usw. bereits mit Satzfehlern oder anderen Mängeln behaftet sind und weiterverwendet werden, selbst, wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Stelle verlangt wird. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur und / oder Ersatzlieferung zu. Abweichungen bedingt durch die Produktion / Produktionstechnik, beispielsweise Farbabweichungen zwischen Echtfarben und Mischfarb- / 4-Farb-Produktionen, unterschiedliche Farbannahme von Materialien, Abweichung der Materialbeschaffenheiten oder ähnliches können nicht beanstandet werden. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Vom Auftraggeber explizit gewünschte Dienstleistungsmerkmale, Produkteigenschaften oder Sonderanforderungen an verwendete Materialien oder ähnliches müssen in der Bestellung besonders angegeben und von der Agentur bestätigt werden, andernfalls gilt die Lieferung als einwandfrei. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Agentur beruhen. Im Bereich Public Relations / Öffentlichkeitsarbeit übernimmt die Agentur keine Gewähr für eine Veröffentlichung / Art und Umfang der Veröffentlichung von Presseinformationen (Bild und Text) durch die informierten Redaktionen. Ebenso kann die Agentur keine Gewährleistung für die Freischaltung in Presseportalen und Pressediensten geben; für eine Freischaltung und Veröffentlichung sind ausschließlich die entsprechenden Betreiber verantwortlich. Zudem hat die Agentur keinerlei Einfluss darauf, dass ein Empfänger die empfangenen Informationen (Bild und Text) seinerseits überprüft, bearbeitet, ergänzt und veröffentlicht.


§ 11 KENNZEICHNUNG
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf sich hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.


§ 12 GEHEIMHALTUNGSPFLICHT DER AGENTUR
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.


§ 13 GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenen Ansprüche wird das Amtsgericht Bremen vereinbart. Ist ein Vertragspartner kein Vollkaufmann, gilt die allgemeine Gerichtsstand-Regelung.


§ 14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.


§ 15 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine einzelne Bestimmung innerhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Gültigkeit der verbleibenden Klauseln davon unberührt. Vielmehr ist die unwirksame Bestimmung dahin zu deuten, oder im Falle einer lückenhaften vertraglichen oder gesetzlichen Regelung dahingehend zu ergänzen, dass der von den Vertragschließenden angestrebte Zweck, wenn irgend möglich, erreicht wird.

 

 
 
 
 
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